MVStätt und FVT

Bei den Prüfungen zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (VO 2002) und der Prüfung zum Meister für Veranstaltungstechnik (PO 1998) kommt jeweils das Prüfungsmittel der Projektarbeit zum Einsatz.


Gefordert wird dabei vom Prüfling, dass er „bei der Mitwirkung an einer Inszenierung oder an einer Produktion die von der Probe bis zur Premiere auftretenden komplexen praxisorientierten Probleme erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann“ (PO MVT §5,6,7 (8)) bzw. „ein betriebliches Projekt durchführen und dokumentieren (…).

Für das Projekt soll der Prüfling einen Auftrag oder einen abgegrenzten Teilauftrag ausführen, der einen elektrotechnischen Teil aufweist“ (VO FVT §8 (2)).

Sowohl Fachkräfte als auch Meister sollen in ihrer Projektarbeit ein Veranstaltung beschreiben. Es stellt sich die Frage worin sich der Prüfungsumfang unterscheidet. Bei der Beantwortung dieser Frage Hilfe zu leisten, ist Zweck dieser Betrachtung.

In verschiedenen Veröffentlichungen finden sich Aussagen, die die Aufgaben und den möglichen Einsatzbereich von Fachkräften und Meistern beschreiben. Betrachtet werden hier die Veröffentlichungen, die weisenden Charakter haben. Dazu zählen Veröffentlichung der Berufsgenossenschaften sowie Verordnungen des Bundes und der Länder. Herangezogen werden hier,

  • die BGI 810 – als Veröffentlichung der Berufsgenossenschaft
  • die MVStättV – als baurechtliche Veröffentlichung des Bundes
  • die jeweilige Prüfungsordnung – als Bundesveröffentlichungen zur Prüfung

Mittlerweile haben sich die Verordnungen geändert, die grundlegende Thematik hängt aber noch nach. Oft werden Fachkräfte nicht ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt und als Ersatz für Tätigkeiten/Funktionen verwendet die der Qualifikation Meister für Veranstaltungstechnik bedürfen.

Ein Beispiel ist der unzulässige Einsatz einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik.